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Wie viel Steuer auf Krypto-Gewinne? Satz und Berechnung

CryptaTax Editorial · · 3 Min. Lesezeit
STEUERMELDUNG Wie viel Steuer aufKrypto-Gewinne? Satz undBerechnung

Der häufigste Irrtum bei der deutschen Kryptobesteuerung ist die Annahme, Gewinne unterlägen der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die für Kapitalerträge gilt. Das ist nicht der Fall, und der Unterschied wirkt in beide Richtungen: der Satz kann höher sein, er kann aber auch null betragen.

Der Steuersatz

Das BMF ordnet Kryptowährungen als Privatvermögen ein. Gewinne aus der Veräußerung werden als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent besteuert. Der Satz hängt also von Ihrem gesamten Jahreseinkommen ab, nicht vom Vermögenswert.

Eine einzige Antwort auf die Frage nach der Höhe gibt es damit nicht. Wer viel verdient und innerhalb der Haltefrist veräußert, zahlt deutlich mehr als jemand mit geringem Einkommen bei identischem Vorgang. Genau umgekehrt verhält sich eine pauschale Abgeltungsteuer.

Die Ein-Jahres-Regel ist der größte Hebel

Halten Sie länger als zwölf Monate, ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Bei zwölf Monaten oder weniger wird er mit Ihrem Einkommensteuersatz besteuert.

Im europäischen Vergleich ist das ungewöhnlich großzügig und macht die Haltefrist zur wichtigsten Größe, die Sie vor jeder Veräußerung kennen sollten. Es bedeutet auch, dass die Antwort auf die Frage nach der Steuer häufig schlicht keine lautet, sofern Sie das Anschaffungsdatum der konkret veräußerten Einheiten belegen können.

Zwei Klarstellungen des BMF sind hier wichtig. Staking oder Lending verlängert die einjährige Haltefrist nicht auf zehn Jahre, länger als ein Jahr gehaltene Coins bleiben also bei der Veräußerung steuerfrei, auch wenn sie gestakt waren. Und das BMF-Schreiben vom März 2025 erwartet eine Dokumentation auf Wallet-Ebene mit Zeitstempeln für jeden Reward, was die Nachweisanforderungen deutlich anhebt.

Die 1.000-Euro-Freigrenze und das entscheidende Wort

Bleiben Ihre gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro, sind sie steuerfrei.

Entscheidend ist der Begriff. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Wird sie überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb von 1.000 Euro. Ein Gewinn von 999 Euro ist steuerfrei, ein Gewinn von 1.001 Euro ist vollständig steuerpflichtig. Kaum eine andere Schwelle im deutschen Steuerrecht verhält sich so unerbittlich, und es ist die wertvollste Planungsinformation auf dieser Seite.

Krypto-Einkommen ist davon getrennt. Staking, Lending, Mining und Airdrops werden in der Regel als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG mit ihrem Euro-Wert beim Zufluss besteuert, mit einer eigenen, deutlich kleineren Freigrenze von 256 Euro pro Jahr, die genauso funktioniert. Prüfen Sie die aktuellen Beträge beim BMF oder Ihrem Finanzamt.

Anschaffungskosten

Deutschland verwendet FIFO für private Veräußerungsgeschäfte. Das wirkt sich unmittelbar auf die Haltefrist aus: nach FIFO gelten die ältesten Einheiten als veräußert, was in der Regel günstig ist, weil gerade diese am ehesten die Zwölfmonatsgrenze überschritten haben.

Die Rechnung Schritt für Schritt

  1. Jede Veräußerung des Jahres erfassen: Verkauf gegen Euro, Tausch einer Coin gegen eine andere, oder das Ausgeben.
  2. FIFO anwenden, um die veräußerten Einheiten und deren Anschaffungsdaten zu bestimmen.
  3. Alles ausklammern, was länger als zwölf Monate gehalten wurde. Diese Gewinne sind steuerfrei.
  4. Die verbleibenden Gewinne summieren. Unter 1.000 Euro insgesamt steuerfrei, darüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  5. Diesen Betrag den übrigen Einkünften hinzurechnen und den persönlichen Satz anwenden.
  6. Staking und vergleichbare Einkünfte getrennt nach Paragraf 22 mit der eigenen 256-Euro-Grenze behandeln.

Erklärung

Krypto kommt über ELSTER in die jährliche Einkommensteuererklärung, auf die Anlage SO für private Veräußerungsgeschäfte und Einkünfte nach Paragraf 22. Ist Ihre Tätigkeit gewerblich, gehören die Gewinne stattdessen in die Anlage G oder Anlage S, mit abziehbaren Betriebsausgaben. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr, die Abgabefrist bei Selbstabgabe der 31. Juli des Folgejahres, später bei Abgabe durch einen Steuerberater.

Unser Krypto-Steuerrechner wendet FIFO und die Haltefrist je Charge an, und die deutsche Kryptosteuer erklärt den Rahmen.

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich und hängen von Ihren Umständen ab. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage beim BMF, Ihrem Finanzamt oder einem qualifizierten Steuerberater.

DEAllgemeinIn KraftSteuerberichterstattung

FAQ

Gilt für Krypto die Abgeltungsteuer?

Nein. Das BMF ordnet Krypto als Privatvermögen ein. Veräußerungsgewinne sind ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent besteuert, nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer.

Wann sind Krypto-Gewinne steuerfrei?

Bei einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten ist der Gewinn unabhängig von der Höhe steuerfrei. Das BMF hat zudem klargestellt, dass Staking oder Lending die einjährige Haltefrist nicht auf zehn Jahre verlängert.

Was bedeutet die 1.000-Euro-Freigrenze?

Bleiben die gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 Euro, sind sie steuerfrei. Es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.

Wie werden Staking-Einkünfte besteuert?

Getrennt von Veräußerungen, in der Regel als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 EStG mit dem Euro-Wert beim Zufluss, mit einer eigenen, deutlich kleineren Freigrenze von 256 Euro pro Jahr, die ebenso nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip wirkt.

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