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DAC8 und CARF: die neue Krypto-Meldepflicht erklärt

CryptaTax Editorial · · 3 Min. Lesezeit
STEUERMELDUNG DAC8 und CARF: die neueKrypto-Meldepflicht erklärt

Zwei Melderahmen, einer von der OECD und einer von der EU, tun für Krypto das, was der Common Reporting Standard für Auslandskonten getan hat. Wichtig sind dabei nicht die Abkürzungen. Wichtig ist, dass die Finanzverwaltung einen strukturierten Datensatz über Ihre Krypto-Aktivität erhält und Ihre Erklärung nun daran gemessen wird.

Was die beiden Rahmen sind

CARF, das Crypto-Asset Reporting Framework der OECD, ist der internationale Standard. Krypto-Dienstleister erheben Identifikationsdaten ihrer Nutzer und melden deren Transaktionen an die eigene Finanzverwaltung, die diese Informationen anschließend mit der Verwaltung des Ansässigkeitsstaats austauscht. Der Aufbau folgt bewusst dem Common Reporting Standard, weshalb er allen vertraut vorkommt, die das Ende des Bankgeheimnisses im Ausland verfolgt haben.

DAC8 ist die EU-Richtlinie, die entsprechende Pflichten im Unionsrecht umsetzt, damit die Mitgliedstaaten das Regime einheitlich anwenden und die Daten untereinander austauschen.

Gemeinsam schließen sie die Lücke, die Krypto bisher besonders machte: die Verwaltung ist nicht mehr darauf angewiesen, dass Sie ihr berichten, was geschehen ist.

Was gemeldet wird

Die Konzeption beider Rahmen zielt auf Identifikation plus Aktivität. Praktisch heißt das: der Dienstleister weiß, wer Sie sind, einschließlich steuerlicher Ansässigkeit und Kennnummern, und meldet Ihre Transaktionsaktivität in einer Form, die einem Steuerpflichtigen zugeordnet werden kann.

Entscheidend ist dabei die Reichweite, nicht das Detail. Ein Dienstleister im Anwendungsbereich meldet unabhängig davon, ob Sie eine Erklärung abgegeben haben, ob Sie etwas schulden und ob Sie jemals in Euro getauscht haben. Die Meldung hängt nicht davon ab, dass Steuer anfällt.

Warum das in Deutschland besonders wirkt

Die deutsche Kryptobesteuerung hängt von Tatsachen ab, die aus einem Transaktionsstrom allein nicht ableitbar sind. Ob ein Gewinn steuerfrei ist, entscheidet die Haltedauer von mehr als zwölf Monaten. Ob die 1.000-Euro-Freigrenze greift, entscheidet die Summe Ihrer privaten Veräußerungsgewinne im Jahr, und weil es eine Freigrenze und kein Freibetrag ist, macht ihre Überschreitung den gesamten Gewinn steuerpflichtig.

Eine Verwaltung, die Ihre Veräußerungen kennt, aber nicht Ihre Anschaffungsdaten, sieht also Bruttoaktivität ohne die Tatsachen, die sie steuerfrei stellen. Die Darlegungslast für die Haltefrist liegt bei Ihnen, und genau das nimmt das BMF-Schreiben vom März 2025 vorweg, wenn es eine Dokumentation auf Wallet-Ebene mit Zeitstempeln für jeden Reward erwartet.

Kurz gesagt: Melderahmen schaffen keine Steuer, die nicht geschuldet war. Sie schaffen die Notwendigkeit, zu belegen, warum sie nicht geschuldet war.

Was sich für Sie tatsächlich ändert

  • An den Regeln nichts. Private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23, die Ein-Jahres-Regel, FIFO, die Freigrenze und die Einkünfte nach Paragraf 22 gelten unverändert.
  • An den Nachweisen alles. Eine Position, die Sie nicht dokumentieren können, weicht nun sichtbar von einem Datensatz ab, den das Finanzamt bereits hat.
  • Selbstverwahrung und nicht teilnehmende Plattformen fallen stärker auf, nicht schwächer. Je größer der gemeldete Anteil der Aktivität, desto auffälliger werden ungemeldete Flüsse. Das ist das Gegenteil der verbreiteten Annahme.

Was jetzt zu tun ist

  1. Alle Börsen, Broker und Wallets auflisten, die Sie genutzt haben, auch geschlossene Konten. Gemeldet werden Zeiträume, nicht die aktuelle Nutzung.
  2. Die vollständige Historie jetzt exportieren, solange die Konten zugänglich sind.
  3. Anschaffungsdaten je Charge sichern, denn die Haltefrist macht deutsche Gewinne steuerfrei und ist zugleich die Tatsache, die ein meldender Dienstleister am wenigsten sieht.
  4. Aufzeichnungen auf Wallet-Ebene mit Zeitstempeln je Reward für Staking und Lending führen, wie es das BMF erwartet.
  5. Prüfen, ob sich Ihre erklärte Position mit dem abgleichen lässt, was ein Dienstleister plausibel gemeldet hätte.

Die deutsche Kryptosteuer erklärt die Regeln, an denen die gemeldeten Daten gemessen werden.

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich und hängen von Ihren Umständen ab. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage beim BMF, Ihrem Finanzamt oder einem qualifizierten Steuerberater.

DEAllgemeinIn KraftSteuerberichterstattung

FAQ

Was sind DAC8 und CARF?

CARF ist das Crypto-Asset Reporting Framework der OECD: Krypto-Dienstleister identifizieren ihre Nutzer und melden Transaktionsaktivität an die eigene Finanzverwaltung, die sie mit dem Ansässigkeitsstaat austauscht. DAC8 ist die EU-Richtlinie, die entsprechende Pflichten im Unionsrecht umsetzt.

Wird nur gemeldet, wenn Steuer anfällt?

Nein. Ein Dienstleister im Anwendungsbereich meldet unabhängig davon, ob Sie erklärt haben, ob Steuer geschuldet ist und ob Sie je in Euro getauscht haben. Gemeldet wird Aktivität, nicht Steuerpflicht.

Ändern sich dadurch die deutschen Steuerregeln?

Nein. Private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23, die Ein-Jahres-Regel, FIFO, die 1.000-Euro-Freigrenze und die Einkünfte nach Paragraf 22 gelten unverändert. Neu ist, dass eine nicht dokumentierte Position sichtbar von einem Datensatz abweicht, den das Finanzamt bereits hat.

Was sollte ich dokumentieren?

Vor allem Anschaffungsdaten je Charge, denn die Haltefrist stellt deutsche Gewinne steuerfrei und ist zugleich die Tatsache, die ein meldender Dienstleister am wenigsten übermittelt. Für Staking und Lending Aufzeichnungen auf Wallet-Ebene mit Zeitstempeln je Reward, entsprechend dem BMF-Schreiben vom März 2025.

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