Krypto verschenken und vererben: Schenkung und Erbschaft
Deutsche Krypto-Inhalte drehen sich fast ausschließlich um Paragraf 23 EStG und die Ein-Jahres-Regel. Die Schenkung- und Erbschaftsteuer ist ein eigenes Gesetz mit eigenen Freibeträgen und eigener Logik, und im Zusammenspiel der beiden liegt die eigentlich nützliche Gestaltung.
Zwei getrennte Regime
Das Einkommensteuerrecht regelt, was bei der Veräußerung von Krypto geschieht. Die Schenkung- und Erbschaftsteuer regelt die Übertragung von Vermögen zwischen Personen, zu Lebzeiten oder von Todes wegen. Sie folgen unterschiedlichem Recht, verwenden unterschiedliche Bewertungen, und das eine ersetzt das andere nicht.
Das strukturell Wesentliche am deutschen Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht ist, dass die Freibeträge vom Verwandtschaftsverhältnis abhängen und sich rollierend erneuern. Deshalb verhalten sich über die Zeit verteilte Übertragungen zu Lebzeiten völlig anders als eine einzige Übertragung im Erbfall. Lassen Sie sich die aktuellen Freibeträge und den maßgeblichen Zeitraum vom Finanzamt oder einem Steuerberater bestätigen, da sie gesetzlich festgelegt sind und sich ändern.
Was den Kryptofall interessant macht
Zur Erinnerung, wie das Einkommensteuerrecht eine direkt gehaltene Coin behandelt: Veräußerungsgewinne sind ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23, besteuert mit dem persönlichen Satz von 0 bis 45 Prozent, und nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten vollständig steuerfrei.
Eine Schenkung ist kein Verkauf, sodass sich die einkommensteuerliche Frage anders stellt als bei einer Veräußerung. Für die Gestaltung entscheidend ist, was der Beschenkte zusammen mit den Coins übernimmt, insbesondere im Verhältnis zu dieser Zwölfmonatsuhr. Die Steuerfreiheit ist das Wertvollste im deutschen System, und ihre Fortdauer über eine Übertragung hinweg ist die eigentliche Frage.
Genau hier sollten Sie sich beraten lassen statt zu schließen, denn die Antwort entscheidet, ob eine Übertragung eine Steuerfreiheit erhält oder vernichtet, die mehr wert sein kann als die Schenkungsteuer selbst.
Bewertung
Welches Regime auch greift, zum Übertragungszeitpunkt muss ein Wert festgehalten werden. Für Krypto heißt das: Datum, Einheiten, Preisquelle und resultierender Euro-Wert, im Moment des Vorgangs erfasst und nicht später rekonstruiert. Eine Schenkung ohne zeitnahen Bewertungsnachweis ist ein Streit mit Ansage.
Der Erbfall
Im Todesfall gehaltene Krypto gehört zum Nachlass, und die Probleme sind zuerst praktischer und erst danach rechtlicher Natur:
- Auffinden: Erben können nicht bewerten, wovon sie nichts wissen. Ein Börsenkonto, das niemand erwähnt, gehört trotzdem zum Nachlass.
- Zugang: Seed-Phrasen und Hardware-Wallets. Das ist der Ausfall ohne Abhilfe, und der Grund, warum ein Krypto-Nachlass eine Vorbereitung braucht, die nur der Erblasser leisten kann.
- Anschaffungshistorie: Die Erben brauchen früher oder später die Anschaffungsdaten, weil die Ein-Jahres-Regel daran hängt. Die Rekonstruktion über mehrere Plattformen hinweg ist der teure Teil.
Zu Lebzeiten kostet diese Vorbereitung einen Nachmittag. Sie zu unterlassen kann den gesamten Bestand kosten.
Vor der Übertragung
- Den Euro-Wert zum geplanten Übertragungsstichtag ermitteln und den Nachweis aufbewahren.
- Die Freibetragssituation für das konkrete Verhältnis und den rollierenden Zeitraum mit einem Steuerberater klären.
- Klären, was mit den Anschaffungsdaten und der Zwölfmonatsuhr bei der Übertragung geschieht, vorher und nicht nachher.
- Die Übertragung auf beiden Seiten dokumentieren, damit der Empfänger die Anschaffung noch Jahre später belegen kann.
- Für die Nachlassplanung getrennt von der Steuerfrage festhalten, wo alles liegt und wie darauf zugegriffen wird.
Die deutsche Kryptosteuer erklärt die einkommensteuerliche Seite, über die jede spätere Veräußerung läuft.
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich und hängen von Ihren Umständen ab. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage beim BMF, Ihrem Finanzamt oder einem qualifizierten Steuerberater.
FAQ
Es sind getrennte Regime. Die Einkommensteuer nach Paragraf 23 betrifft Veräußerungen, die Schenkung- und Erbschaftsteuer die Übertragung zwischen Personen. Eine Schenkung ist kein Verkauf, sodass sich die einkommensteuerliche Frage anders stellt und beide getrennt zu prüfen sind.
Vom Verwandtschaftsverhältnis, wobei sich die Freibeträge rollierend erneuern. Deshalb verhalten sich über die Zeit verteilte Übertragungen zu Lebzeiten anders als eine einzige Übertragung im Erbfall. Aktuelle Beträge und Zeitraum bitte beim Finanzamt oder Steuerberater bestätigen lassen.
Hier sollten Sie sich beraten lassen statt zu schließen. Die Zwölfmonats-Steuerfreiheit ist das wertvollste Merkmal der deutschen Kryptobesteuerung, und ob sie eine Übertragung überdauert, kann mehr wert sein als die Schenkungsteuer selbst.
Eine schriftliche Aufstellung, wo jedes Konto und jede Wallet liegt und wie darauf zugegriffen wird, samt Anschaffungshistorie. Erben können nicht bewerten, was sie nicht finden, der Verlust der Seed-Phrase ist nicht heilbar, und die Ein-Jahres-Regel hängt an Anschaffungsdaten, deren spätere Rekonstruktion teuer ist.
