Bitcoin-ETF und Steuer: Kapitalertrag statt Haltefrist
In den meisten Ländern ist die Wahl zwischen direkt gehaltenem Bitcoin und einem Fonds, der Bitcoin hält, eine Frage der Bequemlichkeit. In Deutschland ist es eine Steuerfrage, und der Abstand zwischen beiden Antworten ist hier größer als fast überall sonst.
Warum das deutsche Direktinvestment besonders ist
Das BMF ordnet Kryptowährungen als Privatvermögen ein. Gewinne aus der Veräußerung sind ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 EStG und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent besteuert. Entscheidend: bei einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
Diese Steuerfreiheit ist das wertvollste Merkmal der deutschen Kryptobesteuerung, und sie existiert, weil der Vermögenswert als Privatvermögen und nicht als Anlageprodukt behandelt wird.
Warum ein Fondsmantel eine andere Frage ist
Die Ein-Jahres-Regel des Paragrafen 23 gilt für private Veräußerungsgeschäfte im Privatvermögen. Eine Fondsbeteiligung ist eine andere Form des Haltens, und Erträge und Gewinne aus Anlageprodukten werden an anderer Stelle des EStG erfasst, nämlich nach den Regeln für Kapitalerträge und nicht nach Paragraf 23.
Für deutsche Anleger folgt daraus praktisch: die Steuerfreiheit, die Sie auf die Coins gehabt hätten, sollten Sie nicht ohne Weiteres auf einen Mantel übertragen, der diese Coins für Sie hält. Ob und wie ein konkretes Produkt besteuert wird, hängt davon ab, was das Produkt rechtlich ist, wo es domiziliert ist und wie die deutsche Investmentbesteuerung es behandelt. Das ist eine wirklich technische Frage mit unterschiedlichen Antworten je Produkt.
Die redliche Aussage lautet daher nicht, ETFs würden mit Satz X besteuert. Sie lautet, dass der Weg über Paragraf 23 und der Weg über die Kapitalerträge verschiedene Wege sind und ein in der Wirkung gleich aussehendes Produkt steuerlich sehr verschieden ausfallen kann.
Der Vergleich, auf den es ankommt
- Haltefrist: direkt bedeutet mehr als zwölf Monate und der Gewinn ist unabhängig von der Höhe steuerfrei. Beim Mantel sollten Sie nicht annehmen, dass dieselbe Uhr existiert.
- Die 1.000-Euro-Freigrenze: direkt sind die gesamten privaten Veräußerungsgewinne unter 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, aber es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag, sodass bei Überschreitung der gesamte Gewinn steuerpflichtig wird. Diese Schwelle gehört zum Weg über Paragraf 23.
- Anschaffungskosten: direkt gilt FIFO für private Veräußerungsgeschäfte, was meist hilft, weil die ältesten Einheiten zuerst gehen und am ehesten die Zwölfmonatsgrenze überschritten haben.
- Rewards: direkt können Sie staken oder verleihen, besteuert als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 mit dem Euro-Wert beim Zufluss und einer eigenen Freigrenze von 256 Euro. Das BMF hat klargestellt, dass Staking oder Lending die einjährige Haltefrist nicht auf zehn Jahre verlängert.
- Verwahrung und Nachweise: direkt tragen Sie die Dokumentationslast, und das BMF-Schreiben vom März 2025 erwartet Aufzeichnungen auf Wallet-Ebene mit Zeitstempeln für jeden Reward. Beim Mantel übernimmt der Anbieter die Aufzeichnungen.
Wo es in der Erklärung landet
Direkt gehaltene Krypto kommt über ELSTER auf die Anlage SO, für private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 und Einkünfte nach Paragraf 22. Anlageprodukte werden stattdessen in den Abschnitten für Kapitalerträge erfasst. Schon dieser Unterschied im Formular erinnert daran, dass es sich nicht um dasselbe Regime handelt.
Die Entscheidung
Wenn Ihnen die Ein-Jahres-Regel wichtig ist, und für langfristig orientierte deutsche Anleger sollte sie das in der Regel sein, dann ist die Mantelfrage nicht in erster Linie eine Frage von Kosten oder Bequemlichkeit. Lassen Sie die tatsächliche deutsche steuerliche Behandlung des konkreten Produkts von einem Steuerberater bestätigen, bevor Sie sich aus Gewohnheit entscheiden, denn die Steuerfreiheit, auf die Sie verzichten würden, ist ungewöhnlich wertvoll.
Unser Bitcoin-Steuerleitfaden behandelt das Direktinvestment, und die deutsche Kryptosteuer den Rahmen.
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die Regeln ändern sich und hängen von Ihren Umständen ab. Prüfen Sie die aktuelle Rechtslage beim BMF, Ihrem Finanzamt oder einem qualifizierten Steuerberater.
FAQ
Davon sollten Sie nicht ausgehen. Die Ein-Jahres-Regel steht in Paragraf 23 EStG und gilt für private Veräußerungsgeschäfte im Privatvermögen. Eine Fondsbeteiligung ist eine andere Form des Haltens und wird nach den Regeln für Kapitalerträge erfasst. Lassen Sie das konkrete Produkt von einem Steuerberater prüfen.
Als privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent, und bei mehr als zwölf Monaten Haltedauer unabhängig von der Höhe steuerfrei. Gesamte private Veräußerungsgewinne unter 1.000 Euro im Jahr sind ebenfalls steuerfrei, wobei es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag handelt.
Die Ein-Jahres-Steuerfreiheit auf direkt gehaltene Coins ist ungewöhnlich wertvoll, weshalb die Mantelfrage eine steuerliche und keine reine Komfortentscheidung ist. Was ein konkreter Fonds steuerlich kostet, hängt von seiner rechtlichen Ausgestaltung und seinem Domizil ab.
Nein. Das BMF hat klargestellt, dass Staking oder Lending die einjährige Haltefrist nicht auf zehn Jahre verlängert. Länger als ein Jahr gehaltene Coins bleiben bei der Veräußerung steuerfrei. Die Rewards selbst werden getrennt als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nr. 3 mit eigener Freigrenze von 256 Euro besteuert.
