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Krypto-Haltefrist: Wann sind Bitcoin und Kryptowährungen steuerfrei?

Die Haltefrist ist der wichtigste Hebel im deutschen Krypto-Steuerrecht: Wer eine Kryptowährung länger als ein Jahr hält, verkauft den Gewinn nach § 23 EStG steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Ein-Jahres-Regel genau gerechnet wird, welche Vorgänge sie neu starten, warum FIFO darüber entscheidet, welche Coins als verkauft gelten, und wie du die Frist gegenüber dem Finanzamt nachweist.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von deiner persönlichen Situation ab; im Zweifel wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Krypto-Haltefrist: Wann sind Bitcoin und Kryptowährungen steuerfrei?

Die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG einfach erklärt

Kryptowährungen gelten nach der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung und nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 14.02.2023) als sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus ihrem Verkauf sind damit private Veräußerungsgeschäfte, nicht Kapitalerträge. Das ist der entscheidende Unterschied zur Aktie: Für Kapitalerträge gilt die Abgeltungsteuer ohne Haltefrist, für sonstige Wirtschaftsgüter gilt die Haltefrist.

Die Regel selbst ist kurz: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei. Es gibt dabei keine Obergrenze. Ein Gewinn von zehntausend Euro ist nach Ablauf der Frist genauso steuerfrei wie einer von hundert Euro. Wird innerhalb der Frist verkauft, ist der Gewinn als sonstige Einkunft mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, nicht mit einem pauschalen Satz. Wie sich das auf die Steuerlast auswirkt, steht im Ratgeber zu Steuersätzen →.

Wann Krypto steuerfrei ist: die Ein-Jahres-Regel Schritt für Schritt

Die Frist läuft tagesgenau und sie muss überschritten, nicht nur erreicht werden. Maßgeblich ist der Tag der Anschaffung und der Tag der Veräußerung, also die jeweiligen Transaktionszeitpunkte, nicht das Kalenderjahr.

  1. Anschaffungszeitpunkt bestimmen. Das ist der Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs, also der Kauf gegen Euro, der Tausch gegen eine andere Kryptowährung oder der Erwerb im Rahmen eines anderen Geschäfts. Ein Transfer zwischen deinen eigenen Wallets ist keine Anschaffung und startet nichts neu.
  2. Ein Jahr addieren. Es zählt *mehr als* ein Jahr. Wer am selben Kalendertag des Folgejahres verkauft, hat die Frist noch nicht überschritten; einen Tag später ist er darüber.
  3. Veräußerungszeitpunkt bestimmen. Verkauf gegen Euro, Tausch in eine andere Kryptowährung, Bezahlen mit Krypto: alle drei sind Veräußerungen.
  4. Pro Einheit prüfen, nicht pro Bestand. Die Frist gilt für die konkret erworbenen Einheiten, also je Kaufcharge (Lot). Wer über Jahre in Tranchen gekauft hat, hat für denselben Coin viele verschiedene Fristen nebeneinander laufen.

Der letzte Punkt ist der, an dem Tabellenkalkulationen zuverlässig scheitern. Sobald mehr als eine Kaufcharge existiert, ist die Frage "habe ich lange genug gehalten" nicht mehr beantwortbar, ohne zu wissen, welche Einheiten der Verkauf betrifft. Genau das regelt FIFO.

FIFO: welche Coins zuerst verkauft gelten und wie das die Haltefrist bestimmt

Bei mehreren Anschaffungen desselben Coins wird für die Zuordnung von Verkäufen regelmäßig das FIFO-Verfahren (First In, First Out) angewendet: Die zuerst erworbenen Einheiten gelten als zuerst veräußert. Für die Haltefrist ist das eine gute Nachricht, denn die ältesten Einheiten sind auch die, deren Frist am ehesten abgelaufen ist.

Ein Beispiel ohne Zahlenwerk: Du hast dieselbe Kryptowährung dreimal gekauft, vor zwei Jahren, vor einem halben Jahr und letzte Woche. Verkaufst du einen Teil deines Bestands, betrifft der Verkauf nach FIFO zuerst die zwei Jahre alte Charge, deren Frist längst abgelaufen ist. Verkaufst du mehr, als diese Charge umfasst, greift der überschießende Teil auf die jüngeren Chargen zu und wird steuerpflichtig. Ein Verkauf kann also teils steuerfrei und teils steuerpflichtig sein, und zwar innerhalb einer einzigen Transaktion. Wie die Zuordnung im Detail funktioniert, steht im FIFO-Ratgeber →.

Wichtig ist, dass die gewählte Methode konsistent und nachvollziehbar angewendet wird. Eine Berechnung, die je nach Transaktion die günstigere Zuordnung wählt, ist gegenüber dem Finanzamt nicht haltbar.

Verlängert Staking oder Lending die Haltefrist auf 10 Jahre? Der aktuelle Stand

Diese Frage stammt aus einer älteren Diskussion um § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach sich die Frist auf zehn Jahre verlängern kann, wenn ein Wirtschaftsgut in mindestens einem Kalenderjahr zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Übertragen auf Krypto lautete die Sorge: Wer stakt oder verleiht, erzielt Einkünfte, also gilt die Zehnjahresfrist.

Nach der aktuellen Verwaltungsauffassung ist das nicht der Fall: Die bloße Teilnahme am Staking oder Lending verlängert die Haltefrist der eingesetzten Coins nicht. Die dabei erhaltenen Rewards sind ein eigener Vorgang: Sie sind im Zeitpunkt des Zuflusses als Einkunft zu bewerten und starten ab diesem Zeitpunkt ihre eigene einjährige Haltefrist. Details dazu im Staking-Ratgeber → und im Lending-Ratgeber →.

Merksatz: Der eingesetzte Bestand behält seine Frist, die Belohnung bekommt eine neue.

Haltefrist bei Tausch, Swap und Wallet-Transfer

Die häufigste teure Fehlannahme ist, dass nur der Verkauf gegen Euro zählt. Für die Haltefrist gilt:

  • Krypto gegen Krypto (Swap): Veräußerung der abgegebenen und Anschaffung der erhaltenen Coin. Die Frist der erhaltenen Coin startet neu. Auch ein Tausch in einen Stablecoin ist ein Tausch.
  • Bezahlen mit Krypto: Veräußerung zum Zeitpunkt der Zahlung, die Frist wird für die eingesetzten Einheiten geprüft.
  • Transfer zwischen eigenen Wallets: keine Veräußerung und keine Anschaffung. Die Frist läuft ununterbrochen weiter, und die Anschaffungsdaten müssen mitwandern.
  • Wrapping und Bridging: wirtschaftlich ein Wechsel des Wirtschaftsguts. Die Behandlung ist im Einzelfall zu würdigen und sollte dokumentiert werden.
  • Schenkung: keine entgeltliche Veräußerung beim Schenkenden; die beschenkte Person übernimmt regelmäßig Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten. Siehe Schenkungen →.

Der dritte Punkt ist der, an dem in der Praxis die meisten Fristen verloren gehen. Wird ein Wallet-Transfer von einer Software als Verkauf plus Kauf verbucht, wirkt es so, als hätte die Frist neu begonnen, und ein eigentlich steuerfreier Verkauf wird als steuerpflichtig ausgewiesen.

Was DAC8, CARF und die BMF-Schreiben ändern (und was nicht)

Rund um Meldepflichten kursiert die Annahme, die Haltefrist stünde zur Disposition. Zu trennen sind zwei Dinge: was besteuert wird und was die Finanzverwaltung sieht.

  • CARF (Crypto-Asset Reporting Framework der OECD) und die EU-Richtlinie DAC8, die es in europäisches Recht überführt, erweitern die Meldung von Krypto-Aktivitäten durch Dienstleister an die Steuerbehörden. Sie ändern nicht, welche Gewinne steuerpflichtig sind. Mehr dazu im Glossareintrag CARF & 1099-DA →.
  • BMF-Schreiben konkretisieren, wie die Finanzverwaltung bestehende Vorschriften auf Krypto anwendet, etwa zu Zuflusszeitpunkten und Mitwirkungspflichten. Sie sind Verwaltungsauffassung, keine Gesetzesänderung.
  • Die Ein-Jahres-Regel selbst steht in § 23 EStG. Sie kann nur der Gesetzgeber ändern.

Praktisch heißt das: Die Wahrscheinlichkeit, dass eine unvollständige Erklärung auffällt, steigt, während der Weg zur Steuerfreiheit derselbe bleibt. Wer sauber dokumentiert, gewinnt durch diese Entwicklung, weil er belegen kann, was er erklärt hat.

Haltefrist strategisch nutzen: Jahresendplanung und Steuern legal sparen

Weil die Frist tagesgenau läuft, ist sie planbar. Das ist der Kern legaler Optimierung: nicht die Steuer vermeiden, sondern den Verkaufszeitpunkt bewusst wählen.

  • Fristen vor dem Verkauf prüfen. Ein Verkauf wenige Tage vor Ablauf der Frist macht einen steuerfreien Gewinn steuerpflichtig. Der Haltefrist-Rechner → zeigt je Charge, wo du stehst.
  • Reihenfolge beachten. Weil FIFO die ältesten Einheiten zuerst zuordnet, ist ein Teilverkauf oft steuerlich günstiger als der Verkauf des gesamten Bestands.
  • Swaps als das behandeln, was sie sind. Jeder Tausch setzt für die erhaltene Coin eine neue Frist in Gang. Wer kurz vor Fristablauf umschichtet, verliert die Steuerfreiheit für den umgeschichteten Teil.
  • Verluste im selben Jahr gegenrechnen. Wie das mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften funktioniert, steht im Ratgeber zur Verlustverrechnung →.

Weitere legale Ansätze und die klare Abgrenzung zur Nichtdeklaration behandelt der Ratgeber Krypto-Steuer legal sparen →.

Nachweis der Haltefrist gegenüber dem Finanzamt

Steuerfreiheit muss belegbar sein. Die Behauptung, länger als ein Jahr gehalten zu haben, trägt nur so weit, wie die Daten sie stützen. Nachvollziehbar sein sollten:

  • Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten je Kaufcharge, in Euro
  • Veräußerungszeitpunkt und Veräußerungserlös je Verkauf, in Euro
  • die Zuordnung von Verkäufen zu Kaufchargen, also die angewendete FIFO-Berechnung
  • Belege für Transfers zwischen eigenen Wallets, damit ein Transfer nicht als Veräußerung gewertet wird
  • die Herkunft von Coins ohne Kauf, etwa Staking-Rewards, Airdrops oder Schenkungen

Die Zahlen wandern anschließend in die Anlage SO → deiner Einkommensteuererklärung.

Häufige Fehler bei der Ein-Jahres-Frist

  • Am Stichtag statt danach verkaufen. Die Frist muss überschritten werden.
  • Den Bestand statt der Charge betrachten. Ein Coin hat so viele Fristen, wie es Kaufchargen gibt.
  • Swaps übersehen. Der Tausch in einen Stablecoin fühlt sich an wie Parken und ist steuerlich eine Veräußerung.
  • Eigene Transfers als Verkauf verbuchen lassen. Die häufigste Ursache für Phantomgewinne und verlorene Fristen.
  • Anschaffungsdaten alter Börsen verlieren. Ohne Anschaffungszeitpunkt ist die Frist nicht nachweisbar, selbst wenn sie tatsächlich abgelaufen ist.
  • Rewards mit dem Grundbestand vermischen. Sie haben ihre eigene, später beginnende Frist.

Wie CryptaTax die Haltefrist berechnet

CryptaTax importiert deine vollständige Historie aus Börsen und Wallets, erkennt Transfers zwischen deinen eigenen Adressen als solche und führt die Anschaffungsdaten über sie hinweg mit. Verkäufe werden je Kaufcharge zugeordnet, sodass für jede Veräußerung feststeht, welcher Teil nach Ablauf der Frist steuerfrei ist und welcher nicht. Das Ergebnis ist eine Aufstellung, die getrennt nach steuerfreien und steuerpflichtigen Gewinnen direkt in die Anlage SO übernommen werden kann, mit den zugrunde liegenden Transaktionen hinter jeder Zahl.

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FAQ

Wie lange ist die Haltefrist für Kryptowährungen in Deutschland?

Ein Jahr. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerfrei, der Höhe nach unbegrenzt. Die Frist läuft tagesgenau und muss überschritten, nicht nur erreicht werden.

Gilt die Haltefrist pro Coin oder pro Kauf?

Pro Kauf. Die Frist wird für die konkret erworbenen Einheiten geprüft, also je Kaufcharge. Wer denselben Coin mehrfach gekauft hat, hat mehrere Fristen parallel laufen, und ein einzelner Verkauf kann teils steuerfrei und teils steuerpflichtig sein.

Startet ein Tausch von Bitcoin in Ethereum die Haltefrist neu?

Ja. Ein Tausch ist eine Veräußerung der abgegebenen und eine Anschaffung der erhaltenen Kryptowährung. Für die erhaltene Coin beginnt die einjährige Frist neu, auch wenn getauscht wird, ohne dass Euro fließen.

Verlängert Staking die Haltefrist auf zehn Jahre?

Nach aktueller Verwaltungsauffassung nicht. Der eingesetzte Bestand behält seine einjährige Frist. Die erhaltenen Staking-Rewards sind ein eigener Vorgang: Sie werden im Zuflusszeitpunkt bewertet und starten ab dann ihre eigene einjährige Frist.

Unterbricht ein Transfer auf mein Hardware-Wallet die Haltefrist?

Nein. Eine Übertragung zwischen deinen eigenen Wallets ist keine Veräußerung und keine Anschaffung. Die Frist läuft weiter. Wichtig ist, dass die Anschaffungsdaten mitgeführt werden, sonst lässt sich die Frist später nicht belegen.

Wie weise ich die Haltefrist gegenüber dem Finanzamt nach?

Über eine lückenlose Aufstellung mit Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt je Kaufcharge, den zugehörigen Euro-Werten und einer nachvollziehbaren FIFO-Zuordnung. Belege für Transfers zwischen eigenen Wallets gehören dazu, damit ein Transfer nicht als Veräußerung gewertet wird.

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