Die Anlage SO: Krypto-Veräußerungsgewinne in der Steuererklärung richtig eintragen
Wer Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen erzielt hat oder Einkünfte aus Lending, Mining oder Airdrops erhalten hat, muss diese in der Einkommensteuererklärung angeben — und zwar in der Anlage SO (sonstige Einkünfte). Dieser Ratgeber erklärt, was die Anlage SO ist, wer sie abgeben muss, wie private Krypto-Veräußerungsgeschäfte dort konzeptionell eingetragen werden und wie CryptaTax die dafür benötigten Zahlen vollständig und korrekt bereitstellt.
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Das genaue Ausfüllen der Anlage SO und die Einordnung einzelner Krypto-Vorgänge können von der individuellen Situation, dem Steuerjahr und Änderungen der Verwaltungspraxis abhängen. Für individuelle Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater.

Was ist die Anlage SO?
Die Anlage SO ist ein Beiblatt zur deutschen Einkommensteuererklärung und steht für sonstige Einkünfte (§§ 22, 23 EStG). In ihr werden Einkünfte erfasst, die nicht zu den sieben klassischen Einkunftsarten (Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen usw.) gehören — darunter fallen insbesondere private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens.
Seit der Klarstellung durch den Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 14.02.2023) und die Finanzverwaltung gilt: Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Gewinne (oder Verluste) aus ihrem Verkauf innerhalb der einjährigen Haltefrist sind daher in der Anlage SO anzugeben. Dies betrifft sowohl direkte Verkäufe gegen Fiat als auch Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen sowie die Verwendung von Krypto als Zahlungsmittel.
Wer muss eine Anlage SO abgeben?
Du musst eine Anlage SO einreichen, wenn du im betreffenden Steuerjahr sonstige Einkünfte im Sinne der §§ 22, 23 EStG hattest. Im Kontext von Kryptowährungen gilt das in folgenden Fällen:
- Du hast Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinn oder Verlust verkauft.
- Du hast Kryptowährungen innerhalb der Haltefrist gegen andere Kryptowährungen getauscht (jeder Tausch gilt als Veräußerung).
- Du hast Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt und dabei einen Gewinn erzielt.
- Du hast Staking-Rewards, Mining-Erträge, Airdrops oder Lending-Zinsen erhalten, die als sonstige Einkünfte zu erfassen sind.
- Du hast Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die du für den Verlustvortrag in die nächsten Jahre erfassen möchtest.
Nicht abgeben musst du die Anlage SO (für Krypto), wenn:
- Alle deine Krypto-Verkäufe die Haltefrist von mehr als einem Jahr überschreiten (steuerfreie Veräußerungsgewinne — dennoch empfiehlt sich eine Dokumentation).
- Deine gesamten steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgewinne des Jahres unterhalb der gesetzlichen Freigrenze liegen und du keine Verluste vortragen möchtest. (Prüfe den aktuellen Betrag der Freigrenze, da dieser sich ändern kann.)
Wie ist die Anlage SO aufgebaut?
Die Anlage SO gliedert sich in mehrere Abschnitte. Für Kryptosteuerpflichtige sind vor allem zwei Bereiche relevant:
- Abschnitt für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Hier werden Kauf- und Verkaufsvorgänge eingetragen — also die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne und -verluste aus Kryptowährungen (und ggf. anderen sonstigen Wirtschaftsgütern wie Edelmetallen oder Fremdwährungen).
- Abschnitt für sonstige Leistungseinkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG): Hier können bestimmte Erträge aus Krypto-Aktivitäten einfließen, die nicht als Veräußerungsgewinne gelten — z. B. Lending-Zinsen, falls diese als Leistungsvergütung eingestuft werden.
Staking-Rewards und Mining-Erträge können je nach Ausgestaltung entweder unter § 22 Nr. 3 EStG oder unter § 15 EStG (gewerbliche Einkünfte) fallen — bei gewerbsmäßigem Mining gehört es nicht in die Anlage SO, sondern in die Anlage G. Für die meisten privaten Krypto-Nutzer ist die Anlage SO jedoch der richtige Ort.
Wie werden Krypto-Veräußerungsgeschäfte in der Anlage SO eingetragen?
Im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte sind für jeden Veräußerungsvorgang (oder eine Zusammenfassung gleichartiger Vorgänge) folgende Angaben erforderlich:
- Bezeichnung des Wirtschaftsguts: z. B. „Bitcoin (BTC)“, „Ethereum (ETH)“ oder allgemein „Kryptowährungen“.
- Veräußerungserlös: Der in Euro bewertete Erlös aus dem Verkauf (oder dem Tausch) zum Zeitpunkt der Veräußerung.
- Anschaffungskosten: Die in Euro bewerteten Anschaffungskosten der veräußerten Einheiten, inkl. Nebenkosten (Gebühren). Bei der FIFO-Methode werden diese aus dem chronologisch zugeordneten Kauflos ermittelt.
- Werbungskosten: Direkt zurechenbare Veräußerungskosten (z. B. Handelsgebühren beim Verkauf), die den Erlös mindern.
- Gewinn oder Verlust: Die Differenz aus Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten.
- Haltedauer: Nicht immer ein separates Formularfeld, aber für die Prüfung der Steuerfreiheit wichtig — Transaktionen mit Haltefrist über einem Jahr bleiben außen vor.
In der Praxis werden die einzelnen Transaktionen nicht alle einzeln im Formular eingetragen. Stattdessen werden in der Regel Jahressummen pro Kryptowährung oder gesamt eingetragen und die Einzeltransaktionen als Anlage (z. B. als Tabelle oder als CryptaTax-Steuerreport) beigefügt, auf die im Formular verwiesen wird.
Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne: Zeile für Zeile erklärt
Die Anlage SO enthält mehrere Zeilen für private Veräußerungsgeschäfte. Das konkrete Layout kann sich je nach Steuerjahr und der verwendeten Steuersoftware leicht unterscheiden. Konzeptionell sind folgende Größen einzutragen:
- Summe aller Veräußerungserlöse (steuerpflichtige Vorgänge): Die Summe aller erzielten Erlöse aus steuerpflichtigen Krypto-Verkäufen des Jahres — also nur für Coins, die innerhalb der Einjahresfrist verkauft wurden.
- Summe aller Anschaffungskosten: Die entsprechenden Anschaffungskosten (nach FIFO oder der genutzten Methode), inkl. Erwerbsnebenkosten.
- Summe der Werbungskosten: Direkt zurechenbare Verkaufskosten (z. B. Börsengebühren beim Verkauf).
- Verbleibende Gewinne und Verluste: Die Differenz — aufgeteilt in Gewinne und Verluste — die für die Prüfung der Freigrenze und für eventuelle Verlustverrechnungen herangezogen wird.
- Verrechenbare Verluste aus Vorjahren: Falls ein Verlustvortrag besteht, kann er hier gegen aktuelle Gewinne verrechnet werden.
- Verbleibender steuerpflichtiger Betrag: Der nach Verlustverrechnung verbleibende Gewinn, der dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegt.
Liegt der Netto-Jahresgewinn unterhalb der gesetzlichen Freigrenze für private Veräußerungsgewinne, muss zwar technisch die Anlage SO ausgefüllt werden (sofern Einkünfte erzielt wurden), es entsteht aber keine Steuerzahllast. Wichtig: Die Eintragung schafft die Grundlage für den Verlustvortrag — ein nicht eingetragener Verlust kann nicht in Folgejahre vorgetragen werden. Mehr zur Freigrenze →
Steuerfreie Veräußerungsgewinne: werden sie eingetragen?
Gewinne aus Veräußerungen, bei denen die Haltefrist von mehr als einem Jahr überschritten wurde, sind steuerfrei nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Sie werden in der Anlage SO nicht eingetragen, da sie keine Steuerlast erzeugen.
Dennoch empfiehlt sich eine vollständige Dokumentation dieser steuerfreien Vorgänge: Das Finanzamt kann im Rahmen einer Überprüfung verlangen, dass du die Steuerfreiheit nachweist — also dass du die Coins tatsächlich mehr als ein Jahr gehalten hast. CryptaTax weist steuerfreie Gewinne separat aus und erstellt auch dafür eine lückenlose Dokumentation.
Andere Krypto-Einkünfte in der Anlage SO
Neben den privaten Veräußerungsgewinnen können in der Anlage SO auch weitere Krypto-bezogene Einkünfte einzutragen sein:
- Staking-Rewards: Als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, sofern kein Gewerbebetrieb vorliegt. Der Marktwert zum Zuflusszeitpunkt ist anzusetzen. Mehr zu Staking →
- Lending-Zinsen: Ebenfalls sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, wenn keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Mehr zu Lending →
- Airdrops: Sofern sie als Einkünfte einzustufen sind (und nicht als unentgeltlicher Erwerb ohne Leistungsaustausch), sind sie zum Marktwert bei Zufluss zu erfassen.
- Mining-Erträge: Bei privatem Mining ohne gewerbliches Ausmaß kann eine Erfassung in der Anlage SO in Betracht kommen — bei gewerblichem Mining ist die Anlage G zuständig.
Diese Erträge fallen unter verschiedene Unterpunkte der Anlage SO und können — anders als Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG — nicht mit Veräußerungsverlusten verrechnet werden.
Was liefert CryptaTax für die Anlage SO?
CryptaTax erstellt aus deiner vollständigen Transaktionshistorie genau die Zahlen, die du für die Anlage SO benötigst — übersichtlich aufbereitet und vollständig dokumentiert:
- Summe der steuerpflichtigen Veräußerungserlöse: Aufgeschlüsselt nach Kryptowährung und insgesamt — nur für Transaktionen innerhalb der Haltefrist.
- Summe der Anschaffungskosten: Berechnet nach FIFO (oder einer anderen zulässigen Methode) für alle steuerpflichtigen Veräußerungen.
- Werbungskosten: Alle direkt zurechenbaren Transaktionsgebühren.
- Nettogewinn/-verlust: Der steuerpflichtige Jahressaldo — aufgeteilt nach Gewinnen und Verlusten.
- Steuerfreie Gewinne: Separat ausgewiesen für Transaktionen, bei denen die Haltefrist überschritten wurde — mit vollständiger Dokumentation zum Nachweis.
- Sonstige Einkünfte: Staking-Rewards, Lending-Zinsen und andere Erträge separat ausgewiesen, mit EUR-Wert zum Zuflusszeitpunkt.
- Detaillierter Transaktionsreport: Ein vollständig nachvollziehbares Beiblatt für das Finanzamt oder deinen Steuerberater, das jede Zahl auf ihre Quelltransaktion zurückführt.
Mit diesen Zahlen kannst du die Anlage SO entweder selbst ausfüllen oder sie deinem Steuerberater übergeben — ohne stundenlange manuelle Auswertung von Börsenexporten. Krypto-Steuerrechner → · Krypto-Steuer Deutschland →
Steuererklärung mit Krypto: der Gesamtprozess
Die Einreichung der Anlage SO ist nur ein Teil des gesamten Prozesses. Um die Zahlen korrekt zu ermitteln, sind folgende Schritte erforderlich:
- Vollständige Transaktionshistorie zusammenstellen: Alle Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Transfers, Staking-Rewards und sonstigen Erträge — von allen Börsen, Wallets und Plattformen.
- FIFO-Berechnung durchführen: Für jede Veräußerung die richtige Kaufcharge nach FIFO ermitteln und den Veräußerungsgewinn/-verlust berechnen. Mehr zur FIFO-Methode →
- Haltefrist prüfen: Für jedes Los prüfen, ob die Einjahresfrist überschritten wurde — steuerfreie Gewinne ausklammern.
- Sonstige Einkünfte erfassen: Staking-Rewards, Lending-Zinsen und andere Erträge mit EUR-Wert zum Zuflusszeitpunkt.
- Jahressaldo ermitteln und mit Freigrenze abgleichen: Gewinne und Verluste saldieren, Verlustvortrag berücksichtigen, Freigrenze prüfen. Mehr zur Freigrenze →
- Anlage SO ausfüllen: Die ermittelten Zahlen in das Formular eintragen und den Transaktionsreport als Nachweis beifügen.
- Steuererklärung einreichen: Fristgerecht — entweder selbst über ELSTER oder über einen Steuerberater.
Alle Schritte 1 bis 5 erledigt CryptaTax vollautomatisch. Du erhältst einen fertigen Steuerreport, der alle benötigten Zahlen für Schritt 6 enthält.
Häufige Fehler beim Ausfüllen der Anlage SO für Krypto
- Tauschvorgänge vergessen: Jeder Krypto-zu-Krypto-Tausch ist eine Veräußerung — auch wenn kein Euro geflossen ist. Diese Transaktionen fehlen besonders häufig.
- Steuerfreie und steuerpflichtige Gewinne vermischen: Nur Vorgänge innerhalb der Haltefrist gehören in die Anlage SO — steuerfreie Gewinne werden nicht eingetragen.
- Verluste nicht deklarieren: Nicht gemeldete Verluste verfallen — sie können nicht in Folgejahre vorgetragen werden.
- Anschaffungskosten schätzen statt belegen: Das Finanzamt erwartet nachvollziehbare Zahlen. Schätzungen führen im Zweifel zu Nachfragen oder Nachzahlungen.
- Sonstige Einkünfte vergessen: Staking-Rewards und Lending-Zinsen gehören ebenfalls in die Anlage SO — sie entgehen häufig der Aufmerksamkeit, weil kein expliziter Verkauf stattgefunden hat.
- Zu spätes Einreichen: Die Anlage SO unterliegt den normalen Abgabefristen der Einkommensteuererklärung — plane die Datenzusammenstellung frühzeitig ein.
Kann ich die Anlage SO mit ELSTER oder Steuersoftware ausfüllen?
Ja. Die Anlage SO kann über das staatliche Online-Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ausgefüllt und eingereicht werden — kostenlos und direkt beim Finanzamt. Alternativ sind kommerzielle Steuerprogramme (z. B. WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer o. Ä.) verbreitet, die die Anlage SO als Teil der kompletten Steuererklärung abdecken.
Keine dieser Lösungen führt jedoch die eigentliche Krypto-Steuerberechnung durch — also die FIFO-Berechnung, die Haltefristprüfung und die Erfassung von Staking-Rewards. Dafür ist ein spezialisiertes Tool wie CryptaTax erforderlich, das die Rohdaten aus Börsen und Wallets aufbereitet und die fertig berechneten Zahlen für die Anlage SO liefert.
FAQ
Die Anlage SO ist das Beiblatt zur Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte nach §§ 22 und 23 EStG. Da Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter gelten, werden Gewinne aus ihrem Verkauf als private Veräußerungsgewinne in der Anlage SO angegeben.
Wenn deine Krypto-Gewinne unterhalb der gesetzlichen Freigrenze liegen und du keine Verluste vortragen möchtest, kann auf die Einreichung verzichtet werden. Empfehlenswert ist sie dennoch: Verluste, die nicht erklärt werden, können nicht in Folgejahre vorgetragen werden.
Jeder Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerung und Neuanschaffung. Für den Tausch wird der Marktwert der hingegebenen Coins als Veräußerungserlös und der Marktwert der erhaltenen Coins als neue Anschaffungskosten angesetzt. Steuerpflichtige Tauschgewinne (innerhalb der Haltefrist) gehören in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte der Anlage SO.
Nein. Steuerfreie Gewinne werden nicht in der Anlage SO angegeben. Eine vollständige Dokumentation ist jedoch trotzdem empfehlenswert, damit du bei Nachfragen des Finanzamts die Steuerfreiheit nachweisen kannst.
Staking-Rewards und Lending-Zinsen sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden im entsprechenden Abschnitt der Anlage SO eingetragen — getrennt von privaten Veräußerungsgewinnen nach § 23 EStG.
Im Formular selbst werden in der Regel Jahressummen eingetragen (Summe der Erlöse, Anschaffungskosten, Werbungskosten und der verbleibende Gewinn). Die Detailaufstellung aller einzelnen Transaktionen wird als Anlage beigefügt — entweder als Tabelle oder als CryptaTax-Steuerreport.
CryptaTax importiert deine gesamte Transaktionshistorie, berechnet automatisch Veräußerungsgewinne/-verluste nach FIFO, prüft Haltefristen, erfasst Staking- und Lending-Erträge und erstellt einen vollständigen Steuerreport mit allen für die Anlage SO benötigten Zahlen — inklusive eines detaillierten Beilagenreports für das Finanzamt.