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Die FIFO-Methode bei Krypto-Steuern: Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinne richtig berechnen

Wer Kryptowährungen kauft und wieder verkauft, muss beim Finanzamt die Anschaffungskosten nachweisen — also was die verkauften Einheiten ursprünglich gekostet haben. In Deutschland ist die FIFO-Methode (First-In-First-Out) der am weitesten verbreitete Ansatz dafür. Dieser Ratgeber erklärt, was FIFO bedeutet, wie es bei privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG angewandt wird, was es von anderen Methoden unterscheidet und wie CryptaTax die FIFO-Berechnung vollautomatisch durchführt.

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Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland entwickelt sich weiter — prüfe aktuelle BMF-Schreiben und Finanzgerichtsurteile oder wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Die FIFO-Methode bei Krypto-Steuern: Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinne richtig berechnen

Was ist die FIFO-Methode?

FIFO steht für First-In-First-Out — auf Deutsch: „Zuerst rein, zuerst raus“. Diese Bewertungsregel legt fest, in welcher Reihenfolge gleichartige Vermögensgegenstände beim Verkauf aus dem Bestand entnommen werden. Bei Kryptowährungen bedeutet das: Wenn du mehrere Einheiten derselben Coin zu verschiedenen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Kursen erworben hast und anschließend einen Teil davon verkaufst, gelten die ältesten Anschaffungen als zuerst veräußert.

Das klingt zunächst abstrakt, hat aber konkrete Auswirkungen auf deinen steuerlichen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust. Die Anschaffungskosten der ältesten Einheiten — also der frühzeitig gekauften Coins — werden den aktuellen Verkaufserlösen gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den steuerpflichtigen Gewinn. Liegt dieser innerhalb des Steuerjahres und überschreitet die relevante Freigrenze, musst du ihn in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Warum ist FIFO in Deutschland der übliche Ansatz?

Das Einkommensteuergesetz enthält keine ausdrückliche Regelung, welche Bewertungsmethode für private Krypto-Veräußerungsgeschäfte zu verwenden ist. Die Finanzverwaltung hat jedoch in verschiedenen Schreiben und Erlassen zum Ausdruck gebracht, dass die FIFO-Methode als sachgerechte Vereinfachungsregel anerkannt wird. Auch das BMF-Schreiben zu Kryptowährungen hat FIFO als praxistaugliche Methode hervorgehoben.

Für Steuerpflichtige hat FIFO den Vorteil, dass es eine klare, nachvollziehbare und gerichtsfeste Berechnungslogik liefert: Du weißt immer, welche Kaufcharge gerade „verbraucht“ wird. Das erleichtert sowohl die Dokumentation als auch eine spätere Prüfung durch das Finanzamt.

Darüber hinaus spielt FIFO eine wichtige Rolle bei der Haltefrist. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung privater Wirtschaftsgüter, die mehr als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei. FIFO entscheidet, welche konkrete Kaufcharge einem Verkauf zugeordnet wird — und damit auch, ob die Einjahresfrist für diese Charge bereits abgelaufen ist. Wer also 2021 eine erste Charge Bitcoin kaufte und 2022 eine zweite, und 2023 einen Teil verkauft, dem werden nach FIFO zunächst die 2021er Coins zugerechnet — die möglicherweise schon steuerfrei sind. Mehr zur Haltefrist und Steuerfreiheit →

Wie FIFO konkret angewandt wird: die Berechnungslogik

Die FIFO-Methode funktioniert auf Basis eines chronologisch geführten Kaufbuchs (auch als „Lotsystem“ bekannt). Jede Anschaffung ergibt ein neues „Los“ mit Datum, Menge, Kurs und daraus resultierenden Anschaffungskosten. Beim Verkauf werden die Lose in zeitlicher Reihenfolge, beginnend mit dem ältesten, aufgezehrt.

Schritt-für-Schritt-Logik:

  1. Kaufhistorie erfassen: Alle Anschaffungen sortiert nach Datum, mit Menge und Kaufkurs (in Euro).
  2. Verkauf zuordnen: Beim Verkauf wird das älteste Los zuerst aufgebraucht; reicht es nicht aus, wird das nächstältere Los herangezogen.
  3. Gewinn berechnen: Verkaufserlös (in Euro zum Verkaufszeitpunkt) minus Anschaffungskosten des verbrauchten Loses = Veräußerungsgewinn oder -verlust.
  4. Haltefrist prüfen: Liegt zwischen Anschaffungsdatum des Los und Verkaufsdatum mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).
  5. Restbestand fortschreiben: Nach dem Verkauf verbleibt gegebenenfalls ein Teillos mit seiner ursprünglichen Anschaffungshistorie im Bestand.

Ein durchgerechnetes generisches Beispiel

Das folgende Beispiel verwendet frei gewählte Zahlen zur Illustration. Es zeigt, wie die FIFO-Berechnung strukturell funktioniert — nicht wie hoch ein konkreter Steueranspruch sein könnte.

Annahmen:

  • Kauf A: 1,0 Coin am 1. März 2022 zu einem Kurs von 200 € → Anschaffungskosten: 200 €
  • Kauf B: 1,0 Coin am 1. September 2022 zu einem Kurs von 300 € → Anschaffungskosten: 300 €
  • Verkauf: 1,5 Coin am 1. April 2024 zu einem Kurs von 500 € → Veräußerungserlös: 750 €

FIFO-Berechnung:

  1. Das älteste Los (Kauf A, 1,0 Coin zu 200 €) wird zuerst verbraucht. Haltedauer: März 2022 bis April 2024 = mehr als 1 Jahr → steuerfrei.
  2. Für die verbleibenden 0,5 Coin wird das nächste Los (Kauf B, anteilig 0,5 von 1,0 Coin = 150 € Anschaffungskosten) herangezogen. Haltedauer: September 2022 bis April 2024 = etwa 19 Monate → ebenfalls steuerfrei.
  3. Da beide dem Verkauf zugeordneten Loskaufchargen die Einjahresfrist überschreiten, ist der gesamte Veräußerungsgewinn im Beispiel steuerfrei.

Wäre der Verkauf dagegen bereits im Oktober 2022 erfolgt — also binnen Jahresfrist nach Kauf A — würde nach FIFO zunächst das Los aus März 2022 angesetzt, und der Gewinn wäre steuerpflichtig. Das Beispiel verdeutlicht, wie eng FIFO und die Haltefrist miteinander verzahnt sind.

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FIFO vs. andere Bewertungsmethoden

In der Praxis und in der Literatur werden verschiedene alternative Methoden diskutiert. Ein Überblick:

MethodeLogikSteuerliche Anerkennung in DEBemerkung
FIFOÄlteste Einheiten zuerstAnerkannt / empfohlenKlare Dokumentationslogik
LIFONeueste Einheiten zuerstNicht anerkannt für PrivatvermögenIn Deutschland für private Veräußerungsgeschäfte nicht zulässig
HIFOTeuerste Einheiten zuerstNicht ausdrücklich anerkanntKann Gewinn minimieren, aber birgt Rechtsunsicherheit
DurchschnittskostenmethodeDurchschnittspreis aller EinheitenNur unter bestimmten VoraussetzungenVereinfacht, verliert aber Haltefristinformation pro Los

LIFO (Last-In-First-Out) ist in Deutschland für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG nicht anerkannt — das Einkommensteuergesetz und die herrschende Meinung in der Fachliteratur sprechen dagegen. HIFO (Highest-In-First-Out) maximiert die Anschaffungskosten pro Verkauf und minimiert damit den kurzfristigen Gewinn, ist aber in Deutschland nicht ausdrücklich als zulässige Methode für Krypto-Privatvermögen anerkannt.

Die Durchschnittskostenmethode (auch Durchschnittspreis- oder AVCO-Methode) ermittelt aus allen Anschaffungen einen gewichteten Durchschnittspreis. Sie ist einfacher in der Anwendung, verliert aber die Information, welche spezifischen Einheiten wie lange gehalten wurden — und damit potenziell Steuerfreiheiten durch die Haltefrist. Aus diesem Grund ist FIFO für viele Krypto-Steuerpflichtige in Deutschland die vorzugswürdige Methode.

Was gilt, wenn ich mehrere Wallets oder Börsen nutze?

In der Praxis besitzen viele Anleger dieselbe Coin auf mehreren Wallets und Handelsplattformen gleichzeitig. Hier stellt sich die Frage, ob FIFO plattformübergreifend oder wallet-individuell anzuwenden ist. Nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung und herrschender Meinung ist FIFO grundsätzlich über das gesamte Konto-/Walletportfolio hinweg für dieselbe Coin anzuwenden — also alle Bitcoin-Käufe aller Wallets fließen in ein gemeinsames Los-Buch.

Das erhöht die Komplexität erheblich: Ein Transfer von einer Börse auf eine andere Wallet ist zwar grundsätzlich kein steuerpflichtiger Vorgang, muss aber trotzdem sauber dokumentiert werden, damit die chronologische FIFO-Kette nicht abreißt. CryptaTax erkennt solche internen Transfers automatisch und führt das Losbuch über alle verbundenen Konten hinweg korrekt fort.

FIFO und die einjährige Haltefrist: das Zusammenspiel

Der vielleicht wichtigste steuerliche Vorteil, der mit der FIFO-Methode zusammenwirkt, ist die Haltefristregel des § 23 EStG: Wer eine Kryptowährung länger als zwölf Monate hält, erzielt beim Verkauf steuerfreie private Veräußerungsgewinne. Da FIFO die ältesten Einheiten zuerst veräußert, profitieren Anleger, die kontinuierlich nachgekauft und ältere Bestände länger als ein Jahr gehalten haben, automatisch davon.

Das bedeutet aber auch: Wer kurzfristig kauft und schnell wieder verkauft, wird nach FIFO mit den ältesten Einheiten konfrontiert — was ungünstig sein kann, wenn genau diese Einheiten eine niedrige Anschaffungsbasis haben (und damit einen hohen Gewinn erzeugen). In solchen Fällen lohnt es sich, die steuerliche Situation genau zu analysieren. Mehr zur Haltefrist und Freigrenze →

Transaktionsgebühren und Anschaffungskosten

Bei der FIFO-Berechnung sind die Anschaffungskosten nicht nur der Kaufpreis selbst, sondern auch die Nebenkosten: Handelsgebühren, Netzwerkgebühren (Gas-Fees) und ähnliche direkte Kosten der Transaktion. Diese erhöhen die Anschaffungskosten je Los und reduzieren damit den späteren Veräußerungsgewinn. Wer diese Kosten ignoriert, zahlt potenziell mehr Steuern als nötig.

Gleiches gilt auf der Verkaufsseite: Veräußerungskosten (z. B. Handelsgebühren beim Verkauf) mindern den Veräußerungserlös. Der steuerlich relevante Gewinn ergibt sich daher aus: Netto-Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten.

Häufige Fehler bei der FIFO-Berechnung

  • Unvollständige Kaufhistorie: FIFO funktioniert nur, wenn alle Anschaffungen lückenlos erfasst sind — auch die von Jahren zurückliegenden.
  • Transfers als Veräußerungen behandeln: Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein Verkauf und löst kein steuerpflichtiges Ereignis aus — er darf das Losbuch nicht fälschlicherweise aufbrauchen.
  • Gebühren vergessen: Transaktionskosten gehören zu den Anschaffungskosten; werden sie weggelassen, ist der berechnete Gewinn zu hoch.
  • Mehrere Coins vermischen: Jede Kryptowährung führt ein eigenes Losbuch — Bitcoin und Ethereum werden nicht gemeinsam nach FIFO abgerechnet.
  • Zu spätes Erfassen: Je länger mit der Dokumentation gewartet wird, desto schwieriger wird es, historische Kurse und Gebühren zu rekonstruieren.

FIFO in der Steuererklärung: wo werden die Zahlen eingetragen?

Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte in der Anlage SO (sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung angegeben. Dort werden der Veräußerungserlös, die Anschaffungskosten und die anfallenden Werbungskosten eingetragen. Die FIFO-Berechnung liefert genau diese Zahlen — je Veräußerungsvorgang. Mehr zur Anlage SO →

Wichtig: Du musst nicht jede einzelne Transaktion im Steuerbescheid auflisten, aber du musst in der Lage sein, die Zahlen auf Anfrage des Finanzamtes vollständig zu belegen. Eine lückenlose, FIFO-konforme Aufstellung ist deshalb essenziell.

Wie CryptaTax FIFO automatisch anwendet

CryptaTax importiert deine gesamte Transaktionshistorie von allen verbundenen Börsen und Wallets und baut daraus automatisch ein FIFO-konformes Losbuch auf — für jede Kryptowährung separat und über alle Plattformen hinweg konsolidiert.

  • Vollständige Kaufhistorie: Alle Anschaffungen werden chronologisch erfasst, inkl. Gebühren und historischen Kursen.
  • Automatische Loszuordnung: Jeder Verkauf wird nach FIFO den ältesten verfügbaren Losen zugeordnet.
  • Haltefristprüfung: CryptaTax prüft für jedes Los automatisch, ob die einjährige Haltefrist bereits abgelaufen ist — und kennzeichnet steuerfreie Gewinne entsprechend.
  • Transfer-Erkennung: Eigene Transfers zwischen Wallets werden als solche erkannt und nicht als Verkäufe gewertet.
  • Steuerreport: Der fertige Bericht enthält alle für die Anlage SO relevanten Zahlen: Veräußerungserlöse, Anschaffungskosten, Gewinn/Verlust und Haltefriststatus.

Das Ergebnis: Eine FIFO-Berechnung, die das Finanzamt akzeptiert, ohne dass du manuell Tabellen pflegen musst. Krypto-Steuerrechner → · Krypto-Steuer Deutschland →

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FIFO und DeFi: besondere Herausforderungen

Im Bereich dezentraler Finanzen (DeFi) wird die FIFO-Berechnung komplexer. Wenn du Coins in Liquidity Pools einzahlst, LP-Tokens erhältst und später zurücktauschst, entstehen potenziell mehrere Tauschvorgänge — jeder davon könnte als Veräußerung gelten und eigene Anschaffungskosten erzeugen. Auch Wrapped Tokens (z. B. WETH für ETH) können Fragen aufwerfen, ob ein Tausch als Veräußerung zu werten ist.

Die Finanzverwaltung hat sich zu vielen DeFi-spezifischen Fragen noch nicht abschließend geäußert. CryptaTax klassifiziert DeFi-Transaktionen nach dem aktuellen Stand der Diskussion und kennzeichnet Vorgänge, die einer manuellen Prüfung bedürfen. Mehr zu DeFi und Steuern →

Aufzeichnungen, die einer Betriebsprüfung standhalten

Das Finanzamt kann verlangen, dass du deine FIFO-Berechnung vollständig nachvollziehbar darlegst. Eine prüfungssichere Dokumentation enthält für jede Transaktion:

  • Datum und Uhrzeit (Timestamp)
  • Bezeichnung der Kryptowährung
  • Menge (Anzahl der Einheiten)
  • Kurs in Euro zum Transaktionszeitpunkt (mit Quellenangabe)
  • Transaktionsgebühren
  • Art der Transaktion (Kauf, Verkauf, Transfer, Tausch)
  • Zugehöriger Wallet- oder Börsenname

CryptaTax erstellt und speichert genau diese Daten automatisch beim Import deiner Transaktionen und stellt sie in einem exportierbaren Steuerreport zur Verfügung.

FAQ

Muss ich in Deutschland die FIFO-Methode für Krypto verwenden?

Eine gesetzliche Pflicht zu FIFO besteht nicht, aber die Finanzverwaltung hat FIFO als sachgerechte und anerkannte Methode hervorgehoben. Sie ist die in der Praxis meistgenutzte und am wenigsten angreifbare Methode für private Krypto-Veräußerungsgeschäfte in Deutschland.

Was passiert, wenn ich meine frühesten Käufe nicht mehr nachweisen kann?

Ohne vollständige Kaufhistorie lässt sich FIFO nicht korrekt anwenden. Fehlende Daten müssen so gut wie möglich rekonstruiert werden — etwa über Börsenauszüge, Wallet-Transaktionsdaten oder Blockchain-Explorer. CryptaTax hilft dabei, die verfügbaren Daten zu importieren und Lücken zu identifizieren.

Gilt FIFO auch, wenn ich dieselbe Coin auf mehreren Börsen halte?

Ja. Nach herrschender Auffassung ist FIFO grundsätzlich plattformübergreifend pro Coin anzuwenden — alle Kaufchargen einer Coin, egal auf welcher Plattform, fließen in ein gemeinsames Losbuch. CryptaTax konsolidiert dafür alle verbundenen Konten automatisch.

Wie wirkt sich FIFO auf die einjährige Haltefrist aus?

FIFO entscheidet, welches Los (welche Kaufcharge) einem Verkauf zugeordnet wird. Das bestimmt, ob das betreffende Los bereits länger als ein Jahr gehalten wurde und damit steuerfrei ist. Ältere Lose profitieren eher von der Steuerfreiheit, was FIFO für langfristige Anleger oft vorteilhaft macht.

Sind Transaktionsgebühren Teil der Anschaffungskosten bei FIFO?

Ja. Direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten wie Handels- und Netzwerkgebühren erhöhen die Anschaffungskosten des jeweiligen Loses und reduzieren damit den späteren steuerpflichtigen Gewinn.

Kann ich die FIFO-Methode nachträglich ändern?

Ein Methodenwechsel mitten im Jahr oder rückwirkend für bereits abgegebene Steuererklärungen ist in der Regel problematisch und kann zu Konflikten mit dem Finanzamt führen. Es empfiehlt sich, eine einmal gewählte Methode konsequent beizubehalten. Bei Unsicherheiten sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Wie hilft CryptaTax bei der FIFO-Berechnung?

CryptaTax importiert deine vollständige Transaktionshistorie, baut ein FIFO-konformes Losbuch auf, prüft Haltefristen und erstellt einen fertigen Steuerreport mit allen Zahlen für die Anlage SO — vollständig automatisch und ohne manuelle Tabellenkalkulation.

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